Führerscheinklassen
Klasse AM
Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
- Hubraum max. 50 ccm
- bbH max. 45 Km/h
- Leistung mehr als 4 KW bei Elektromotor
dreirädrige Kleinkrafträder oder vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- Hubraum max. 50 ccm
- bbH max. 45 Km/h
- Leistung max. 4 KW bei "nicht Fremdzündungsmotoren"( Diesel, Elektro)
Mindestalter:
- 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: ---
Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Hubraum mehr als 50 ccm
- bbH mehr als 45 Km/h
dreirädrige Kraftfahrzeuge*
- Leistung mehr als 15 KW
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern*
- Hubraum mehr als 50 ccm
- bbH als 45 Km/h
- Leistung meh als 15 KW
Mindestalter:
- 24 Jahre
* - 21 Jahre
- 20 Jahre bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz Klasse A2
Eingeschlossene Klassen: A1+A2+AM
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Motorleistung max. 35 KW
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,2 KW/kg nicht überschreiten
Mindestalter:
- 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1+AM
(Fahrerlaubnisse Klasse A (beschränkt) die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach 2 Jahren automatisch als Klasse A)
Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Hubraum max. 125 ccm
- Motorleistung max. 11 KW
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 KW/kg nicht überschreiten
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern*
- Hubraum mehr als 50 ccm
- bbH als 45 Km/h
- Leistung meh als 15KW
Mindestalter:
- 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM
Klasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klasse AM, A1, A2, A -
- zgM. max. 3500kg
- Sitzplätze außer Fahrer max. 8 (ausgelegt und gebaut)
- Anhänger bis 750kg (über 750kg, sofern die zgM. Auto+Anhänger 3500kg nicht überschreitet)
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 begleitendes Fahren
Eingeschlossene Klassen: AM + L
Klasse B 96
Kraftfahrzeugkombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B mit:
- Anhänger über 750kg (sofern die zgM. Auto+Anhänger 3500kg überschreitet aber 4250kg nicht übersteigt)
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 begleitendes Fahren
Eingeschlossene Klassen: ---
Keine Prüfung notwendig !!!
Klasse B 196
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden.
Mindestalter:
- 25 Jahre
Vorrausetzung:
- mind 5 Jahre Besitz Klasse B
!!! Achtung: nur in Deutschland gültig + kein Aufstieg zu A2 wie A1 möglich !!!
Klasse BE
Kraftfahrzeugkombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B mit:
- Anhänger über 750kg, sofern die zgM. Anhänger 3500kg nicht übersteigt
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 begleitendes Fahren
Eingeschlossene Klassen: ---
Klasse C1
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klasse AM, A1, A2, A -
- zgM. mehr als 3500kg max. 7500kg
- Sitzplätze außer Fahrer max. 8 (ausgelegt und gebaut)
- Anhänger max. 750kg
Mindestalter:
- 18 Jahre
Vorbesitz:
- KL: B
Eingeschlossene Klassen: AM + L
Klasse C1E
Kraftfahrzeugkombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 o. B mit:
- Anhänger max. 750kg, sofern die zgM. LKW+Anhänger 12 000kg nicht übersteigt)
Mindestalter:
- 18 Jahre
Vorbesitz:
- KL: C1
Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E bei Vorbesitz Klasse D1
Klasse C
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klasse AM, A1, A2, A -
- zgM. mehr als 3500kg
- Sitzplätze außer Fahrer max. 8 (ausgelegt und gebaut)
- Anhänger max. 750kg
Mindestalter:
- 21 Jahre !!!
- 18 Jahre bei Grundqualifikation § 4 Abs.1 Nr.1 BKrFQG oder Berufsausbildung
Vorbesitz:
- KL: B
Eingeschlossene Klassen: C1
Klasse CE
Kraftfahrzeugkombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C mit:
- Anhänger über 750kg
Mindestalter:
- 21 Jahre !!!
- 18 Jahre bei Grundqualifikation § 4 Abs.1 Nr.1 BKrFQG oder Berufsausbildung
Vorbesitz:
- KL: C
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E und T sowie D1E bzw. DE bei Vorbesitz Klasse D1 bzw.
Klasse D1
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klasse AM, A1, A2, A -
- Sitzplätze außer Fahrer mehr als 8 aber nicht mehr als 16 (ausgelegt und gebaut)
- Länge max. 8m
- Anhänger max. 750kg
Mindestalter:
- 21 Jahre !!!
- ggf. 18 Jahre Auflagen beachten
Vorbesitz:
- KL: B
Eingeschlossene Klassen: ---
Klasse D1E
Kraftfahrzeugkombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 :
- Anhänger mehr als 750kg
Mindestalter:
- 21 Jahre
- ggf. 18 Jahre Auflagen beachten
Vorbesitz:
- KL: D1
Eingeschlossene Klassen: BE (sowie C1E bei Vorbesitz Klasse C1)
Klasse D
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klasse AM, A1, A2, A -
- Sitzplätze außer Fahrer mehr als 8 (ausgelegt und gebaut)
- Anhänger max. 750kg
Mindestalter:
- 24 Jahre
-ggf. 23Jahre, 21 Jahre, 20 Jahre Auflagen beachten
Vorbesitz:
- KL: B
Eingeschlossene Klassen: D1
Klasse DE
Kraftfahrzeugkombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D :
- Anhänger mehr als 750kg
Mindestalter:
- 24 Jahre
-ggf. 23Jahre, 21 Jahre, 20 Jahre Auflagen beachten
Vorbesitz:
- KL: D
Eingeschlossene Klassen: BE, D1E (sowie C1E bei Vorbesitz Klasse C1)
Klasse T
Zugmaschienen* und selbstfahrende Arbeitsmaschienen bzw. Futtermischwagen:
- bbH max. 40 Km/h
* - ab 18 Jahren 60 Km/h
- nach Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und nur für solche eingesetzt
( auch mit Anhänger)
Mindestalter:
- 16 Jahre
*- 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: L + AM
Klasse L
Zugmaschienen* und selbstfahrende Arbeitsmaschienen bzw. Futtermischwagen:
- bbH max. 40 Km/h ohne Anhänger !!!
- Anhänger dürfen nur mit max. 25 Km/h geführt werden !!!
- nach Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und nur für solche eingesetzt
( auch mit Anhänger)
- Stapler und andere Flührförderfahrzeuge mit bbH max. 25 Km/h
Mindestalter:
- 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: ---